Beglaubigte Übersetzungen und juristische Übersetzungen sind nicht das Gleiche. Bei beglaubigten Übersetzungen handelt es sich um alle Übersetzungen, die von einem vereidigten Übersetzer unterschrieben und gestempelt werden, der vom Außenministerium akkreditiert ist. Wir bei blarlo kümmern uns um alle Ihre offiziellen Dokumente und unsere professionellen Experten fertigen beglaubigte Übersetzungen in jede beliebige Sprache an. Ihre fertige Übersetzung schicken wir Ihnen an jede gewünschte Adresse.
Professionelle beglaubigte Übersetzungen
Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung immer dann, wenn das Dokument rechtskräftig sein muss und bei einer Behörde vorgelegt wird. Alle beglaubigten Übersetzungen müssen von einem Übersetzer unterschrieben und gestempelt werden, der vom Außenministerium akkreditiert ist. Außerdem müssen vereidigte Übersetzungen eine Reihe von rechtlichen Auflagen erfüllen. So dürfen sie zum Beispiel nicht in digitaler Form geliefert werden, sondern müssen in Papierform gemeinsam mit einer Kopie der Dokumente in der Ausgangssprache versendet werden, wobei beide Dokumente vom vereidigten Übersetzer mit einem Stempel zu versehen sind.
Wir bei blarlo verfügen über vereidigte Übersetzer für alle Sprachen und optimieren den Übersetzungsprozess, um alle rechtlichen Anforderungen flexibel und kostengünstig zu erfüllen. Da in diesem Fall eine Übersetzung in Papierform erforderlich ist, versenden wir diese in jeden Teil der Welt.
Professionelle beglaubigte Übersetzung von Dokumenten
Die folgenden Dokumente benötigen am häufigsten eine beglaubigte Übersetzung:
- Sterbeurkunde
- Scheidungsurkunde
- Schul- bzw. Hochschulzeugnis
- Aufenthaltserlaubnis
- Heiratsurkunden oder Eheverträge
- Führungszeugnis
- Praktikums- oder Arbeitszeugnis
- Geburtsurkunde/Geburtsschein
- Mietvertrag
- Steuererklärung
- Diplom oder Hochschulzeugnis
- Gerichtsdokument
- Notarielles Dokument
- Rechnung
- Lebensbescheinigung oder andere behördliche Dokumente
- Sprachenzertifikat
- Arztbericht
- Familienstammbuch
- Gehaltsabrechnung
- Öffentliche Ausschreibungen
- Notarielle Schriften
- Verträge
- Dokumente zur Firmengründung
- Vollmachten
- Patente
Um ausländische Dokumente in Spanien rechtskräftig zu machen, müssen diese eine beglaubigte Übersetzung erhalten. Falls das Ursprungsland das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat, genügt es, eine entsprechende Apostille einzufügen und es ist keine beglaubigte Übersetzung notwendig. Falls das Ursprungsland das Haager Übereinkommen nicht unterzeichnet hat, muss das für den jeweiligen Fall geltende Verfahren ermittelt werden.